Hinweise zur Entsorgung

 

Batteriegesetz – BattG

Verbraucher/-Innen sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet. Mit nachstehendem Zeichen versehene Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden, sondern sind einer getrennten Entsorgung zuzuführen.

 

= Batterien sind schadstoffhaltige Produkte und dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden.

 

Verbraucher/-innen können Batterien nach Gebrauch unentgeltlich an unser Versandlager schicken oder dort abgeben.
Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Lagerung oder Entsorgung die Umwelt oder Ihre Gesundheit schädigen können. Batterien enthalten aber auch wichtige Rohstoffe, wie z.B. Eisen, Zink, Mangan oder Nickel und werden wiederverwendet.

Bedeutung chemischer Zeichen in Kennzeichnung:
Hg = Quecksilber; Cd = Cadmium; Pb = Blei

Verpackungsentsorgung

Die Corona Net ist dem dualen Entsorgungssystem Zentek angeschlossen und kommt so den Verpflichtungen gemäß Verpackungsverordnung nach. Corona Net ist bei der zentralen Stelle (LUCID) unter der Nummer DE3569100082937 registriert.

Für den privaten Endverbraucher im Sinne der Verpackungsverordnung gilt: Verkaufsverpackungen dürfen nicht im Restmüll (Mülltonne) entsorgt werden, sondern müssen über die bereits vorhandenen Sammelsysteme (z.B. Gelber Sack oder Papiertonne) gesammelt und entsorgt werden.

Neben der Abgabe an den vielen Sammelstellen können Sie uns die von der Corona Net an Sie gelieferten Versand- und Produktverpackungen weiterhin zurücksenden. Wir führen diese dann einer geeigneten Verwertung zu.

Die komplette Verpackungsverordnung finden Sie hier auf den Seiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU).